Bestimmte Einweggetränkeverpackungen unterliegen in Deutschland der Pfandpflicht

 

Die Umsetzung des Pfandsystems und die Rücknahme der betroffenen Einwegverpackungen ist in erster Linie eine Aufgabe der Abfüller und der Händler. Der Grüne Punkt bietet Abfüllern, die Getränkeverpackungen erstmals in den Umlauf bringen, und dem Handel als Rücknehmer individuelle Service-Lösungen für das Pfandclearing.

 

Das Pfandsystem im Überblick

 

Im Pfandsystem können Unternehmen zwei verschiedene Positionen einnehmen. Wer eine Getränkeverpackung, die der Pfandpflicht unterliegt, erstmals in Umlauf bringt, wird zum Pfandkontoführer. Das Pfand wird vom Erstinverkehrbringer – also den Herstellern, Abfüllern oder auch Importeuren – einbehalten und verwaltet. Der Rücknehmer des Leerguts wird automatisch zum Forderungssteller, da er dem Konsumenten das Pfandgeld ausgehändigt hat. Beim Pfandclearing findet dann der Pfandausgleich zwischen dem Pfandkontoführer und dem Forderungssteller statt.

 

Der Grüne Punkt bietet Ihnen einen maßgeschneiderten Service rund um die Bewältigung der einzelnen Aufgaben für das Pfandclearing für Erstinverkehrbringer und Rücknehmer im Rahmen der Pfandpflicht.

Gern berät Sie unverbindlich

Martin Lausmann

Telefon +49 2203 937181


martin.lausmann(at)gruener-punkt(dot)de

REGELUNGEN DER VERPACKUNGSVERORDNUNG ZUR PFANDRÜCKNAHME

Die Pfand­pflicht betrifft alle Getränke­­verpackungen zwischen 0,1 und 3 Litern. Ausge­­nommen sind lediglich ökologisch vorteil­hafte Einweg­­­­getränke­­­­verpackungen. Hierunter fallen Getränke­karton-Verpackungen, Getränke-Polyethylen-Schlauch­beutel-Verpackungen sowie Folien-Stand­boden­­­beutel. Alle anderen Einweg-Behälter für Getränke unter­liegen der Pfand­­pflicht. Das Pfand wird auch beim Ver­kauf unter Händlern erhoben und wird über alle Stufen des Handels bis zum Konsumenten weiter­gegeben. Ver­packungen, die der Pfand­pflicht unterliegen, müssen dement­sprechend gekenn­­zeichnet sein. Wer diese Einweg­­getränke­­verpackungen in Umlauf bringt, ist auch zur Pfand­­rücknahme verpflichtet.

 

Unsere Leistungen in der Pfandabrechnung

Wir unterstützen Sie bei der Pfandabrechnung und der Pfandkontoführung. Von der Prüfung der eingehenden Pfandabrechnungen bis zu Archivierung übernehmen wir für Sie jeden einzelnen Schritt zuverlässig und schnell. Wir bieten Ihnen zahlreiche Möglichkeiten, die Pfandabrechnung in Ihre internen Prozesse zu integrieren. Maximale Transparenz versprechen die vielfältigen Auswertungsmöglichkeiten Ihrer maßgeschneiderten Lösung.

 

Unsere Leistungen im Pfandclearing

In Ihrem Auftrag entwickeln wir individuell zugeschnittene Lösungen für die Pfandrücknahme und die Forderungsstellung. Unser Leistungsspektrum reicht vom Automatenabruf über das Pfandclearing bis hin zur Archivierung der Daten aus der Abrechnung. Für eine optimale Transparenz stellen wir Ihnen vielfältige Auswertungsoptionen zur Verfügung. Auch online können Sie sich jederzeit über die Entwicklung Ihrer maßgeschneiderten Pfandclearing Lösungen informieren.

Egal, ob Sie nur einen einzelnen Baustein oder einen Fullservice benötigen – wir helfen Ihnen.